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   SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13   

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https://dejure.org/2016,11465
SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13 (https://dejure.org/2016,11465)
SG Dresden, Entscheidung vom 18.05.2016 - S 18 KR 668/13 (https://dejure.org/2016,11465)
SG Dresden, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - S 18 KR 668/13 (https://dejure.org/2016,11465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge eines freiwillig gesetzlich Krankenversicherten auf der Grundlage der Mindesteinnahmegrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13
    Die Vorschriften über die Bestimmtheit von Verwaltungsakten bestärken diese Rechtsauffassung der Kammer: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. BSG, Urt. v. 10.9.2013, B 4 AS 89/12 R, juris), der die Kammer folgt, ist ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 SGB X, wenn der Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist.
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13
    Diese Auslegungsmöglichkeiten finden allerdings ihre Grenze dort, wo es dem Adressaten überlassen bleibt, Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen, weil der in begünstigende Rechtspositionen eingreifende Leistungsträger verpflichtet ist, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (BSG, Urt. v. 29.11.2012, B 14 AS 196/11 R, juris).
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 8/14 R

    Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflichtiger - Rentenbezug -

    Auszug aus SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13
    Die Kammer teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung der Beklagten, dass durch die Neufestsetzung der Beitragshöhe in einem eingegrenzten Zeitraum sozusagen "konkludent" eine Rücknahme der früheren Beitragsbescheide enthalten sei (so aber ohne weitere Ausführungen wohl BSG, Urt. v. 19.8.2015, B 12 KR 8/14 R, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

    Auszug aus SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13
    Aber auch diese Annahme setzt zumindest voraus, dass in dem Rückforderungsbescheid auf den konkreten früheren Bewilligungsbescheid Bezug genommen wird, damit ausreichend erkennbar ist, dass dieser Bescheid aufgehoben werden sollte und aufgehoben worden ist (BVerwG, Urt. v. 13.12.1984, 3 C 79/82, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2020 - L 9 KR 409/18

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsfestsetzung - Einkommenssteuerbescheid

    Diese endgültigen und nicht nur vorläufigen Beitragsbescheide hätten zunächst aufgehoben werden müssen, bevor der Beitrag für den Zeitraum September 2015 bis April 2016 mit der Folge einer Verpflichtung zur Nachzahlung neu (und höher) hätte festgesetzt werden dürfen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 2006, B 12 KR 14/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 18. Mai 2016, S 18 KR 668/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2018 - L 3 R 19/17

    Krankenversicherung - Nacherhebung rückständiger Pflichtbeiträge zur Kranken- und

    Schließlich sei auf ein Urteil des Sozialgerichts D. vom 18. Mai 2016 (S 18 KR 668/13) hinzuweisen.
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